Aufbauseminar Punkteauffällige (ASP)

Information:

Das Aufbauseminar für Punkteauffällige (ASP) zielt darauf ab, Ihnen konkrete Anregungen und Hilfen für die Optimierung Ihres Verhaltens im Straßenverkehr zu geben. Sie sollen die Möglichkeit erhalten, neue Erfahrungen, Erkenntnisse und Einsichten zu gewinnen, um so noch sicherer und möglichst ohne weitere Auffälligkeiten zu fahren.

Punkteregelung

Das Punktesystem ist neu geregelt und auf eine gesetzliche Grundlage gehoben worden. Während das bisherige System nur der Feststellung von Defiziten galt, enthält das neue „Angebot und Hilfestellung“. Durch Aufbauseminare und verkehrspsychologische Beratung können Mängel in der Einstellung zum Straßenverkehr erkannt und abgebaut werden. Doch nur der freiwillige Besuch dieser Seminare und Beratung führt dabei zu einem Abbau von 2 oder 4 Punkten.

Das neue Punktesystem sieht im wesentlichen die folgenden Regelungen vor:

Bei 8-13 Punkten Erfolgt die Verwarnung mit dem Hinweis auf die freiwillige Teilnahme an einem Aufbauseminar. Die Teilnahme an einem Aufbauseminar wird bei einem Punktestand bis zu 8 Punkten mit einem Abzug von 4 und bei 9-13 Punkten mit einem Abzug von 2 Punkten honoriert.
Bei 14-17 Punkten
Wird die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet. Hat der Betroffene innerhalb der letzten 5 Jahre bereits an einem Aufbauseminar teilgenommen, wird eine Verwarnung ausgesprochen. Bei einem freiwilligen Besuch an einer verkehrspsychologischen Beratung werden immer noch 2 Punkte abgezogen.
Bei 18 Punkten u. mehr? Wer trotz der Möglichkeit und Hilfestellung des Punktesystems 18 Punkte und mehr erreicht, dem muss im Interesse der Verkehrssicherheit die Fahrerlaubnis entzogen werden.

Das Seminar ist in Gruppen mit mind. 6 und höchstens 12 Teilnehmern durchzuführen.
Es besteht aus einem Kurs mit 4 Sitzungen von jeweils 135 Minuten Dauer.
Zusätzlich ist eine Fahrprobe durchzuführen.
An allen Sitzungen des Seminars ist teilzunehmen, sonst darf keine Teilnahmebescheinigung ausgestellt werden.

Ihren Punktestand im Kraftfahrtbundesamt in Flensburg können Sie erfahren, wenn Sie ein formloses Schreiben an das KBA schicken.

Adresse: Kraftfahrt-Bundesamt 24932 Flensburg oder per Internet

www.kba.de