Berufskraftfahrer Ausbildung

Rechtsgrundlagen

Wer ist betroffen?

Künftige Fahrer und Fahrerinnen, die:

Ausnahmen:

u.a. für Kraftfahrzeuge bis 45 km/h;  noch nicht im Betrieb befindliche Neu-Kfz oder Umbauten; Kfz der Bundeswehr, Polizei, Zoll sowie Rettungsdienste.

Was ist zu tun?

Wer bis zum 10.09.2008 (D – Klassen) bzw. 10.09.2009 (C – Klassen) bereits einen Führerschein dieser Klassen besitzt, muss keine Zusatz-Qualifikation erwerben, aber regelmäßig an einer Weiterbildung teilnehmen (Besitzstandsregelung).

Wer bis 10.09.2008 (D – Klassen) bzw. 10.09.2009 (C – Klassen) noch keinen Führerschein dieser Klassen besitzt, muss neben dem Führerschein eine Zusatzqualifikation erwerben:

Prüfungsdauer

Ausbildung

Theo- retische Prüfung

 

Praktische Prüfung

 


Gesamt- zeit

Fahrprüfung

Praktischer Prüfungsteil

Kritsche Situationen

Grundqualifikation (GQ)

240 min

120 min

30 min

max. 60 min

450 min

Beschleunigte GQ

90 min

entfällt

entfällt

entfällt

90 min

GQ für Quereinsteiger*

170 min

120 min

30 min

max. 60 min

380 min

GQ für Umsteiger**

110 min

60 min

30 min

max. 30 min

230 min

Beschleunigte GQ für Quereinsteiger

60 min

entfällt

entfällt

entfällt

60 min

Beschleunigte GQ  für Umsteiger

45 min

entfällt

entfällt

entfällt

45 min

* Quereinsteiger sind Prüflinge mit bestandener Fachkundeprüfung Güterverkehr oder Personenbeförderung
** Umsteiger sind Wechsler von LKW auf KOM und umgekehrt

Gesetze

Modulaufteilung

Rechtsgrundlagen Weiterbildung (§4 BKrFQV)

Staatliche Förderung für Unternehmen im Güterkraftverkehr

Wer kann die Förderung in Anspruch nehmen?

Alle Unternehmen, die gesetzlich verpflichtet sind, für Ihre Fahrzeuge innerhalb Deutschlands Maut zu bezahlen. Ob Speditionsunternehmer, Selbstständiger  oder LKW- Berufskraftfahrer: Sie alle haben die Chance zu profitieren

Was umfasst das Förderprogramm?

Es umfasst ca. 600 Mio. Euro pro Jahr, ein Teil davon wird für Maßnahmen der Aus- und Weiterbildung verwendet. Es wird aus dem jährlich verbleibenden Überschuss aus dem Mautaufkommen finanziert.

Drei Förderpunkte werden für Sie bereitgestellt:

Wer kann die Förderung beantragen?

Alle Unternehmen, die Güterkraftverkehr durchführen und Eigentümer oder Halter von in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen schweren Nutzfahrzeugen (12t) sind.

Bewilligungsbehörde ist das Bundesamt für Güterverkehr (BAG).

Anträge zum Download unter www.bag.bund.de.

Was wird gefördert? Hier einige Beispiele:

Musterprüfungen des DIHK

 

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zu einem persönlichen Gespräch zur Verfügung.

Wir sind für Sie ein kompetenter Ansprechpartner in Sachen Aus- und Weiterbildung nach dem neuen Berufskraftfahrer – Qualifikationsgesetz (BKrFQG)