Führerschein mit 17 Jahren

Informationen für Fahrer und Beifahrer 

Die Fahrberechtigung mit 17 Jahren ist an bestimmte Auflagen gebunden:

Informationen für Beleiter/-innen und das dazugehörige Einweisungsseminar finden sie unter Begleitetes Fahren

Fahranfängerinnen und Fahranfänger

Sie haben die große Chance, ein Jahr früher als viele Ihrer Altersgenossen Auto fahren zu dürfen. Gehen Sie verantwortungsvoll damit um:

Die Beifahrerin oder der Beifahrer

Als erwachsene Begleitperson haben Sie große Verantwortung. Tragen Sie dazu bei, dass unsere Straßen sicherer werden. Unterstützen Sie die anvertrauten Jungendlichen dabei, sich umsichtig und verantwortungsvoll im Straßenverkehr zu bewegen:

Fahrplan zum Führerschein

Ablauf Voraussetzungen/Auflagen
Ab 16 1/2 Jahren: Führerscheinausbildung in der Fahrschule Führerscheinausbildung zur Klasse B bzw. BE (enthalten: Führerscheinklassen L, M und S) wie bisher, nur ein Jahr früher

Voraussetzungen für den Führerscheinbewerber:
- keine Bedenken, die gegen die Fahreignung sprechen

Begleitperson:
- eine oder mehrere bei Antragstellung namentlich benannte Person(en)
- das 30. Lebensjahr vollendet
- mindestens seit fünf Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B
- nicht mehr als drei Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg
Führerscheinprüfung Als Vorbereitung für die Teilnahme am Modellversuch empfehlen wir den Fahranfängern und deren Begleitperson(en) die Teilnahme an einem Vorbereitungskurs, den die Landesverkehrswacht oder auch bestimmte Fahrschulen anbieten
Mit Vollendung des 17. Lebensjahres:
Fahrerlaubnis mit der Auflage der Begleitung
Aushändigung einer Prüfungsbescheinigung
Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres:
Fahren mit Begleitung, Sammeln von Fahrpraxis
- Die jungen Fahrer sind die verantwortlichen Fahrzeugführer
- Sie dürfen nur zusammen mit einer Begleitperson fahren
- Die Fahrberechtigung besteht nur für Deutschland
- Die Begleitpersonen stehen als Ansprechpartner zur Verfügung
Mit Vollendung des
18. Lebensjahres:
Unbeschränkte Fahrerlaubnis wird erteilt
Der EU-Kartenführerschein wird ausgehändigt

 

Informationen der Webseiten des Bayerischen Staatsministerium des Inneren