Punkte in Flensburg

Wenn man Punkte im Verkehrszentralregister hat, sieht die Fahrerlaubnisverordnung (FeV) Hilfen zum Punkteabbau und zum Erhalt der Fahrerlaubnis vor.

1 Punkt: Führerschein auf Probe? -Aufgepasst!
Schon ein Punkt (1x Delikt nach A, z.B. 21 km/h zu schnell gefahren oder 2x Delikt nach B) führt zur Anordnung eines Aufbauseminars für Fahranfänger (§ 35 FeV). Das Seminar wird von unserer Fahrschule angeboten.

Bei einem Vergehen in Zusammenhang mit Alkohol oder Drogen wird ein Besonderes Aufbauseminar (§36 FeV)angeordnet.

In beiden Fällen verlängert sich die Probezeit um 2 Jahre. Einen Punktabzug gibt es nicht. Und nur, wenn man das Aufbauseminar besucht, behält man seine Fahrerlaubnis.

 

8 Punkte: Verwarnung
Die Fahrerlaubnisbehörde informiert Betroffene über ihren Punktestand und Hilfen.

Freiwillige Teilnahme an einem Aufbauseminar für Punkteauffällige (§42 FeV, Fahrlehrerschaft "ASP") wird mit Punktabzug honoriert.

Sind Alkohol- oder Drogenpunkte dabei, MUSS es ein Besonderes AufbauSeminar (§43 FeV, Verkehrspsychologie) sein. Freiwillige Teilnahme führt ebenfalls zum Punkterabatt.

An beiden Seminararten kann man auch schon vor dem Erreichen von 8 Punkten teilnehmen und vom Punkteabzug und -natürlich von den Seminarinhalten- profitieren.

 

14 Punkte: Ein Aufbauseminar wird angeordnet
Die Teilnahme an einem Aufbauseminar oder an einem Beonderes Aufbauseminar (wenn Alkohol oder Drogenpunkte darunter sind) ist nun Pflicht, wenn man seine Fahrerlaubnis behalten will. Punkterabatt gibt es nicht mehr.


18 Punkte: Die Fahrerlaubnis wird entzogen
Ab 18 Punkten gilt man als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen. Die Fahrerlaubnisbehörde hat die Fahrerlaubnis zu entziehen.


Punkteabzug durch Verkehrspsychologische Beratung (§71 FeV)
Freiwillige Teilnahme an Verkehrspsychologischer Beratung führt zusätzlich zu 2 Punkten Abzug. Sie kommt in der Regel erst nach einer Seminarteilnahme in Frage (z.B. wenn es zu weiteren Verstößen in der Probezeit gekommen ist oder wenn 14-17 Punkte erreicht wurden).

Damit ist sie für viele Kraftfahrer die letzte Möglichkeit, den Punktestand zu reduzieren und den Entzug der Fahrerlaubnis zu verhindern. Wir bieten professionelle Hilfe, alle wichtigen und guten Vorsätze effektiver in die Tat umsetzen zu können.

Im persönlichen Gespräch (keine Gruppe), das durch eine Fahrprobe ergänzt werden kann, werden Probleme erkannt und verkehrssichere Einstellungen und Verhaltensweisen gefördert.

Die Verkehrspsychologischen Berater nach § 71 FeV sind für diese Tätigkeit speziell ausgebildet und zugelassen. Die Beratung ist in jedem Falle freiwillig. Dazu werden 3-4 Termine innerhalb von 2-4 Wochen vereinbart. Das Ergebnis der Beratung ist nur für den Betroffenen bestimmt und wird nur ihm mitgeteilt. Abschließend erhält man eine Teilnahmebescheinigung zur Vorlage bei der Fahrerlaubnisbehörde.

Vor der Durchführung der Beratung muss man dem Berater einen aktuellen Auszug aus dem Verkehrszentralregister des Kraftfahrtbundesamtes in Flensburg vorlegen.