Befristung neuer Führerscheindokumente

Ab dem 19. Januar 2013 neu ausgestellte Führerscheine werden auf 15 Jahre befristet. Dies betrifft nur das Führerscheindokument, das ab 19. Januar 2013 nach einem neuen (nur leicht veränderten) Muster des Scheckkartenführerscheins ausgestellt wird. Es muss keine erneute Prüfung abgelegt werden. Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt worden sind, sind bis spätestens 19.01.2033 umzutauschen.

Die Befristung der zugrunde liegenden Fahrerlaubnisklassen gilt weiter wie bisher, das heißt:

  • unbefristet für die Klassen B, BE (Pkw), AM, A1, A2, A (Zweiräder) sowie L, T (land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge),
  • befristet auf jeweils 5 Jahre mit Verlängerung nach ärztlichen Nachweisen für die Klassen C, CE (Lkw), D1, D1E, D, DE (Bus) sowie ab dem 45. Lebensjahr für die Klassen C1, C1E (Klein-Lkw).