Berufskraftfahrer – Aus- und Weiterbildung

Rechtsgrundlagen

Wer ist betroffen?

Künftige Fahrer und Fahrerinnen, die:

  • Deutsche Staatsangehörige sind,
  • EU/EWR – Staatsangehörige sind,
  • Aus einem Dritt-Staat kommen und in einem EU-Unternehmen beschäftigt sind, und
  • Die im Güterkraft- oder Personenverkehr gewerblich Kraftfahrzeuge der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, oder DE führen.

Ausnahmen:

u.a. für Kraftfahrzeuge bis 45 km/h; noch nicht im Betrieb befindliche Neu-Kfz oder Umbauten; Kfz der Bundeswehr, Polizei, Zoll sowie Rettungsdienste.

Was ist zu tun?

Wer bis zum 10.09.2008 (D – Klassen) bzw. 10.09.2009 (C – Klassen) bereits einen Führerschein dieser Klassen besitzt, muss keine Zusatz-Qualifikation erwerben, aber regelmäßig an einer Weiterbildung teilnehmen (Besitzstandsregelung).

Wer bis 10.09.2008 (D – Klassen) bzw. 10.09.2009 (C – Klassen) noch keinen Führerschein dieser Klassen besitzt, muss neben dem Führerschein eine Zusatzqualifikation erwerben:

  • Berufskraftfahrerausbildung
  • Grundqualifikation
  • Beschleunigte Grundqualifikation
AusbildungTheoretische PrüfungFahrprüfungPraktischer PrüfungsteilKritische SituationenGesamtzeit
Grundqualifikation (GQ)
240 min120 min30 minmax. 60 min450 min
Beschleunigte GQ90 minentfälltentfälltentfällt90 min
GQ für Quereinsteiger*170 min120 min30 minmax. 60 min380 min
GQ für Umsteiger**110 min60 min30 minmax. 30 min230 min
Beschleunigte GQ für Quereinsteiger60 minentfälltentfälltentfällt60 min
Beschleunigte GQ für Umsteiger45 minentfälltentfälltentfällt45 min

* Quereinsteiger sind Prüflinge mit bestandener Fachkundeprüfung Güterverkehr oder Personenbeförderung
** Umsteiger sind Wechsler von LKW auf KOM und umgekehrt

Gesetze

Modulaufteilung

Rechtsgrundlagen Weiterbildung (§4 BKrFQV)

  • Alle gewerblichen Busfahrer müssen bis zum 10.09.2013 fünf Weiterbildungstage nachweisen.
  • Alle gewerblichen LKW – Fahrer müssen bis zum 10.09.2014 fünf Weiterbildungstage nachweisen.
  • Einmalige Fristen – Ausnahmeregelung in Abhängigkeit des konkreten Ablaufdatums der Fahrerlaubnis möglich
  • 35 Stunden à 60 Minuten nach Anlage 1 BKrFQV.
  • Ein- oder mehrtägige Weiterbildungen – bis hin zu einem zusammenhängenden 5 – Tages – Block mit 7 Stunden pro Tag möglich.
  • Weiterbildung auf 5 Jahre verteilbar (1Tag/Jahr).

Staatliche Förderung für Unternehmen im Güterkraftverkehr

Wer kann die Förderung in Anspruch nehmen?

Alle Unternehmen, die gesetzlich verpflichtet sind, für Ihre Fahrzeuge innerhalb Deutschlands Maut zu bezahlen. Ob Speditionsunternehmer, Selbstständiger oder LKW- Berufskraftfahrer: Sie alle haben die Chance zu profitieren

Was umfasst das Förderprogramm?

Es umfasst ca. 600 Mio. Euro pro Jahr, ein Teil davon wird für Maßnahmen der Aus- und Weiterbildung verwendet. Es wird aus dem jährlich verbleibenden Überschuss aus dem Mautaufkommen finanziert.

Drei Förderpunkte werden für Sie bereitgestellt:

100 Mio. Euro pro Jahr sind für die Anschaffung emissionsarmer, schwerer Nutzfahrzeuge vorgesehen.

450 Mio. Euro pro Jahr sind für die Bereiche Umwelt und Sicherheit geplant.

Und mit bis zu 90 Mio. Euro pro Jahr werden unter anderem Aus- und Weiterbildung gefördert.

Wer kann die Förderung beantragen?

Alle Unternehmen, die Güterkraftverkehr durchführen und Eigentümer oder Halter von in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen schweren Nutzfahrzeugen (12t) sind.

Bewilligungsbehörde ist das Bundesamt für Güterverkehr (BAG). Anträge zum Download unter www.bag.bund.de.

Was wird gefördert? Hier einige Beispiele:

  • Weiterbildungen für LKW – Fahrer nach dem Berufskraftfahrer – Qualifikationsgesetz (BKrFQG)
  • Modulares Lehrgangskonzept Gabelstaplerfahrer
  • Modulares Lehrgangskonzept Gefahrgutfahrer
  • Ladungssicherung für verantwortliche Personen
  • Unterweisungen zum digitalen Kontrollgerät
  • Lehrgang LKW – Ladekranführer