Hallenkrane

Die Berufsgenossenschaft schreibt gemäß BGG 921, BGV A1, DGUV Grundsatz 309-003 und BGV D 6 die Ausbildung für Hallenkrane vor.

Wir bilden Sie aus zum Bediener für Hallenkrane aus. Grundsätzlich darf nicht jeder Hallenkrane bedienen.

Er muss nach den Berufsgenossenschaftlichen Verordnungen (BGG 921, BGV A1 und BGV D 6) ausgebildet und beauftragt sein.

Mit Hallenkrane richtig umzugehen ist eine schwierige Aufgabe.

Im Laufe der vergangen Jahre gab es viele schwere Unfälle durch nicht geschulte und ausgebildete Bediener von Hallenkrane.

Die Anzahl von Verletzten und Toten stieg rapide an – deshalb wurde die Ausbildung Pflicht!

Die Ausbildung zum Bediener für Hallenkrane ist also sehr wichtig und im eigenen Interesse und für alle Mitarbeiter im Betrieb!

Welche Voraussetzungen muss der Bediener erfüllen?

Mit dem selbstständigen Bedienen von Hallenkrane dürfen nur Personen beauftragt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, in der Bedienung der Baumaschinen unterwiesen sind und ihre Befähigung hierzu gegenüber dem Unternehmer nachgewiesen haben.

Sie müssen vom Unternehmer ausdrücklich mit dem Bedienen der Hallenkrane beauftragt sein.

Der Auftrag zum Bedienen von Hallenkrane muss schriftlich erteilt werden.

Ausbildung

Die Ausbildung findet direkt bei Ihnen im Betrieb statt. Auch die jährliche Unterweisung bieten wir Ihnen gerne an.

Ziele der Ausbildung

  • Gefahren erkennen
  • Schäden vermeiden und Kosten sparen
  • Berufsgenossenschaftliche Vorschriften und Grundsätze erfüllen

Inhalte der Ausbildung

  • Rechtliche Grundlagen
  • Voraussetzungen und Pflichten des Bedienpersonals
  • Unfallgeschehen
  • Gesetzliche Vorschriften und Vorgaben der Berufsgenossenschaft
  • Unfallverhütungsvorschriften, Bedienungsvorschriften, Sicherheitsregeln
  • Bauarten, Baugruppen und Sicherheitseinrichtungen von Kranen
  • Persönliche Schutzausrüstung
  • Umgang mit Lasten
  • Grundsätze des Anschlagens und Handzeichengebung
  • Anforderungen an die Kranabnahme/Kranprüfung
  • Pflege und Wartung, Sichtkontrollen und Funktionsproben
  • Verhalten bei Störungen
  • Praktische Übungen

Abschluss: Prüfung in Theorie und Praxis

Sie erhalten nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung von uns einen Personenbezogenen Bedienerausweis für Baumaschinen und ein von uns erstelltes Zertifikat.