Hubarbeitsbühnen

Die Ausbildung für Hubarbeitsbühnen gemäß BGV A1, BGR 500 (VBG 14), BGV D 29 und DGUV Grundsatz 308-008.

Warum ist die Ausbildung für Hubarbeitsbühnen erforderlich?

Grundsätzlich darf nicht jeder einen Hubarbeitsbühnen bedienen u. fahren. Er muss nach den Berufsgenossenschaftlichen Verordnungen (BGV D 29, BGV A1, BGR 500) ausgebildet und beauftragt sein. Mit einer Hubarbeitsbühne richtig umzugehen ist keine leichte Aufgabe. Dazu kommt noch die Vielfalt der Hubarbeitsbühnen. Im Laufe der vergangen Jahre gab es viele schwere Unfälle durch nicht geschulte und ausgebildete Bediener von Hubarbeitsbühnen. Die Anzahl von Verletzten und Toten stieg rapide an – deshalb wurde die Ausbildung Pflicht!

Die Ausbildung zum Bediener und Fahrer für Hubarbeitsbühnen ist also extrem wichtig im Interesse aller Mitarbeiter im Betrieb!

Welche Rechtsgrundlage gibt es? BGV A1, BGR 500 (VBG 14), BGV D 29, BGG 966

Welche Voraussetzungen muss der Bediener erfüllen?

§ 43 Anforderungen an die Bedienpersonen

Mit dem selbstständigen Bedienen von Hebebühnen dürfen nur Personen beschäftigt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, in der Bedienung der Hebebühnen unterwiesen sind und ihre Befähigung hierzu gegenüber dem Unternehmer nachgewiesen haben. Sie müssen vom Unternehmer ausdrücklich mit dem Bedienen der Hebebühne beauftragt sein. Der Auftrag zum Bedienen von Hebebühnen muss schriftlich erteilt werden.

Ausbildung

Die Ausbildung findet entweder bei uns oder direkt bei Ihnen im Betrieb statt.
Auch die jährliche Unterweisung bieten wir Ihnen gerne an.

Ziel der Ausbildung

  • Gefahren erkennen
  • Schäden vermeiden und Kosten sparen
  • Berufsgenossenschaftliche Vorschriften und Grundsätze erfüllen

Dauer der Ausbildung: 1 Tag

Inhalte der Ausbildung

  • Rechtliche Grundlagen
  • Voraussetzungen und Pflichten des Bedienpersonals
  • Unfallgeschehen
  • Art, Aufbau und Funktion von Hebebühnen
  • Sicherheitseinrichtungen
  • Physikalische Grundlagen (Schwerpunkte/ Standsicherheit)
  • Aufbau und Einsatz
  • Regelmäßige Prüfungen
  • Baumarbeiten
  • Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender Teile
  • Praktische Übungen

Abschluss: Prüfung in Theorie und Praxis

Sie erhalten nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung von uns einen Personenbezogenen Bedienerausweis für Hubarbeitsbühnen und ein von uns erstelltes Zertifikat.