Gabelstapler

Die Ausbildung zum Gabeltaplerfahrer und Fahrer von Flurförderfahrzeugen gemäß BGV D27, DGUV 308-001 und den Unfallverhütungsvorschriften.

Warum ist eine Gabelstaplerausbildung erforderlich

Grundsätzlich darf nicht jeder einen Gabesltapler/Flurförderfahrzeug fahren. Er muss nach den Berufsgenossenschaftlichen Verordnungen (BGV D 27) ausgebildet und beauftragt sein. Mit dem Gabelstapler Lasten heben und senken, Güter ein- und auslagern, zwischen Staplen und Regalen fahren ist keine leichte Aufgabe. Dazu kommt noch die Bauweise der Gabelstapler: Die Lenkachse die sich hinten befindet hat ein anderes Lenk- und Fahrverhalten als bei einem Pkw oder Lkw. Die Last liegt frei auf den Gabelzinken, kann gehoben und gesenkt werden, sie kann schneller abrutschen oder herunterfallen als man denkt. Im Laufe der vergangen Jahre gab es viele schwere Unfälle durch nicht geschulte und ausgebildete Fahrer von Gabelstaplern/Flurförderfahrzeugen. Die Anzahl von Verletzten und Toten stieg rapide an – deshalb wurde die Ausbildung Pflicht!

Erst nach der Pflichteinführung der Ausbildung ging die Anzahl der Unfälle mit Verletzten und Toten drastisch zurück. Auch die Summe der Sachschäden minimierte sich extrem. Die Ausbildung zum Gabelstplerfahrer und Fahrer für Flurförderfahrzeuge ist also extrem wichtig im Interesse aller Mitarbeiter im Betrieb!!

Welche ist die Rechtsgrundlage?

Rechtsgrundlage für die Ausbildung und Betsellung zum Fahrer von Flurförderfahrzeugen ist die Unfallverhütungsvorschrift „Flurförderfahrzeuge“ (BGV D 27 – UVV 48)

Welche Voraussetzungen muss der Fahrer erfüllen?

Nach § 7 Abs. 1 BGV D 27 (UVV 48) darf der Unternehmer zum selbstständigen Steuern von Flurförderzeugen mit Fahrersitz oder Fahrerstand nur Personen beauftragen, die

  • mindestens 18 Jahre alt sind
  • für diese Tätigkeit geeignet und ausgebildet sind
  • Ihre Befähigung nachgewiesen haben
  • Darüber hinaus muss der Auftrag schriftlich erteilt werden.

Ausbildung:

  • Wir bilden Ihre Fahrer direkt in Ihrem Betrieb aus, mit Ihrem Stapler.
  • Die Theorie findet entweder bei uns in der Fahrschule statt oder wenn Sie uns in Ihrem Betrieb einen geeignet Raum zur Verfügung stellen auch bei Ihnen.
  • Auch zur jährlichen Unterweiung kommen wir direkt zu Ihnen.

Ziel der Qualifizierung:

  • Gefahren erkennen
  • Schäden vermeiden und Kosten sparen

Dauer der Ausbildung:

  • Stufe 1 Grundausbildung Allgemeiner Teil – 2 Tage (wird durch uns durchgeführt)
  • Stufe 2 Betriebliche Ausbildung – 1 Tag (Ausbildung durch Betrieb)
  • Stufe 3 Zusatzausbildung – 1 Tag (Flurförderfahrzeuge mit speziellem Antrieb oder Sondereinsätze, Ausbildung durch Betrieb)

Inhalte der Grundausbildung:

  • Rechtliche Grundlagen
  • Betimmungen
  • Flurförderfahrzeuge
  • Verantwortungsbereiche
  • Pflichtenübertragung
  • Anforderungen an den Gabelstaplerfahrer
  • Persönliche Schutzausrüstung
  • Charakteristik des Gabelstaplers
  • Bau von Gabelstaplern
  • Kennzeichnung/Aurüstung der Fahrzeuge
  • Wartung und Prüfung
  • Verkehrswege
  • Sondereinsätze
  • Gefahrstoffe
  • Fremdarbeiten und Gerätebeförderung
  • Einsätze auf öffentlichen Straßen und Wegen
  • Besonderheiten usw.
  • Die Grundausbildung darf nicht wie oft angeboten an einem Tag durchgeführt werden!

Abschluss:

  • Die theoretische- und praktische Ausbildung wird jeweils durch eine Prüfung abgeschlossen.
  • Sie erhalten nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung von uns einen Personenbezogenen Gabelstaplerführerschein/Fahrausweis für Flurförderfahrzeuge und ein von uns erstelltes Zertifikat.

Jahresunterweisung für Gabelstaplerfahrer und Fahrer von Flurförderfahrzeugen gemäß BGV D 27: Auch diese führen wir für Sie durch!

Zielgruppe: Berufsgenossenschaftlich vorgeschrieben für Inhaber eines Fahrausweises für Gabelstapler/Flurförderfahrzeuge.

Voraussetzungen: Fahrausweis für Gabelstapler/Flurförderfahrzeuge muss vorhanden sein

Abschluss: Peronenbezogenes Zertifikat